Die Verhandlung
In einem satirischen Kammerspiel steht der Corona-Skeptiker Dr. Wolfgang Wodarg vor Gericht.von Professor Dr. David Jungbluth
David Jungbluth studierte Rechtswissenschaften und promovierte zum Wirtschaftsverfassungsrecht. Er arbeitete als Richter auf Probe sowie als Staatsanwalt und Zivilrichter. Derzeit lehrt er als Inhaber einer Vertretungsprofessur an der Frankfurt University of Applied Sciences und ist als Rechtsanwalt in Frankfurt am Main mit den Schwerpunkten Verfassungs- sowie Ausländer- und Migrationsrecht tätig. Weitere Informationen unter www.rajungbluth.de.
Kläger finden sich zuhauf, auch ein Richter ist zur Stelle und eine passende Anklageschrift ist schnell erstellt. Nur das Recht auf Verteidigung wird diesen Missetätern entgegen aller demokratischen Gepflogenheiten vorenthalten. Auf der Anklagebank sitzen Dr. Wolfang Wodarg und andere Wissenschaftler, die das herrschende Narrativ vom einzigartig gefährlichen Corona-Virus in Frage stellen. Auf dieses Vergehen steht die Höchststrafe: Rufmord, Spießrutenlaufen und Monate am medialen Pranger. Dieser Dialog ist fiktiv und entspringt der Fantasie des Autors. Woran man das erkennen kann? Nun, im Theaterstück findet ein fairer und sachlicher Prozess statt. Auf den kann Dr. Wodarg wohl in der Realität noch lange warten.
„Coronavirus: Zu schön, um wahr zu sein.“
So betitelte Christina Berndt ihren Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 24.03.2020, mit dem sie ihr sich als „linksliberal“ verstehendes, bildungsbürgerliches Lesepublikum zwar nicht in Verzückung, aber dafür, den heutigen Zeiten angemessen, in weitere Untergangspanik versetzen dürfte.
Dass die Süddeutsche Zeitung immer fleißig auf der Klaviatur des politischen und medialen Mainstreams spielt, also „neudeutsch“: tief embedded ist, dürfte für zumindest einigermaßen aufgeklärte Köpfe keine allzu große Neuigkeit mehr darstellen. So mutet ihr Umgang mit der sogenannten Coronakrise denn auch eher einer Berichterstattung an, die von Regierungsseite aus wenigstens wohlwollend goutiert werden kann. Wobei anzumerken ist, dass es sich weniger um eine Krise im Sinne eines vorübergehenden Ereignisses, sondern um eine echte Krise handelt, in der sich vom griechischen Wortsinn her etwas entscheidet, das nachhaltige Folgen haben wird. Weshalb gerade eine Krise kritischer, das heißt: unterscheidend-abwägender, rational nachvollziebarer Betrachtung bedarf.
So sind denn auch die Auswirkungen der über ein Jahrzehnt zurückliegenden „Finanzkrise“ nach wie vor spürbar und dass der rührige Heribert Prantl in solchen Situationen, wie schon des Öfteren zu beobachten, in Ansätzen bemüht ist, die SZ mit einem rechtsstaatlich intakten Outfit zu versehen (1), könnte ihm zur Ehre gereichen, wäre nicht zu befürchten, dass sich dahinter eine Redaktionslinie versteckt, die lediglich Bestehendes apologetisch zu affirmieren versucht (2).
An dieser Einschätzung dürfte auch der Beitrag des ehemaligen Bundesverfassungsgerichtspräsidenten Hans Jürgen Papier nichts ändern, wenn dieser im Selben Blatt kurzerhand zwar feststellen darf, dass „Selbst in Kriegszeiten […] die Grundrechte nicht angetastet [werden]“, an gleicher Stelle aber konstatiert, dass die derzeit getroffenen Maßnahmen zur „Eindämmung“ des Virus – not a bene ohne dass jemand wüsste, wie weit das Virus tatsächlich schon in der Bevölkerung verbreitet ist –, aktuell noch grundgesetzkonform (3) seien (4).
Der Fachmann staunt, und der Laie wundert sich, Herr Papier scheint, ebenso wie viele andere Befürworter der getroffenen Maßnahmen, die sich übrigens nicht nur durch die gesamten sogenannten Mainstreammedien, sondern auch durch das nahezu gesamt politische Spektrum ziehen, über medizinische verifizierte Kenntnisse zu verfügen, die der Öffentlichkeit bislang verborgen geblieben sind.
Oder handelt es sich hierbei einfach nur eine, in diesem wohl tatsächlich festzustellende, weit verbreitete Durchseuchung mit dem eher in der Psychologie als in der klassischen Medizin bekannten Bazillus Opportunissimus?
Wie auch immer, dafür es sich bei solchen Einschätzungen wie jener Papiers Et al. vor dem Hintergrund jeglicher fehlender medizinische Evidenz um einen vermutlichen Sein-Sollens-Fehlschluss handelt, verdichten sich die Zeichen immer mehr, und dass dieser Irrtum auch oder gerade einem ehemaligen Bundesverfassungsgerichtspräsidenten unterläuft, dürfte kein Zufall sein, ist doch davon auszugehen, dass dieser als Bildungsbürger (siehe oben) regelmäßiger Rezipient eben der Medien sein dürfte, die uns tagein tagaus mit den neuesten Horrormeldungen über das „Wüten“ (5) des Virus beglücken.
Dass es eben diese Medien sind, denen nach wie vor, aus welchem genauen tiefenpsychologischen Grund auch immer, von einem Großteil der Bevölkerung nach wie vor ein besonderes Glaubwürdigkeitsprimat zugesprochen wird, hat erst vor kurzen der Vorstandsvorsitzende der Organisation von Transparency International Deutschland e.V., Hartmut Bäumers, eindrucksvoll bestätigt, indem er der das Ruhen der Funktionen des Mediziners und Kritikers des Umgangs mit Covid-19 Wolfgang Wodargs in eben diesem Vorstand und als sonstiges Vereinsmitglied damit begründete, dass Wodarg sich in Medien zu Wort gemeldet habe, „die regelmäßig mit Verschwörungstheorien, mit antidemokratischen sowie teilsantisemitischen Vorurteilen arbeiten und einige davon personell der AfD nahestehen“ und „[n]icht zuletzt deshalb“ „Wolfgang Wodarg selbst von vielen seriösen Blättern wie dem Tagesspiegel, der FAZ oder der Süddeutschen Zeitung den Verschwörungstheoretikern zugerechnet“ werden würden (6).
Dass diese Argumentation unter anderem deswegen als besonders zu perfide zu bezeichnen ist, weil zum einen die (Selbst)Einordnung dieser Medien in „gut“ und „böses“ völlig unreflektiert übernommen wird und dabei alternative Medien wie KenFM oder der Rubikon kurzerhand als „radikal“ kategorisiert werden, zum anderen aber auch, weil ein Kritiker wie Wodarg in diesen „seriösem Medien“ ohne Weiteres auf übelste verunglimpft werden darf, gleichzeitig aber selbst dort aber zu seiner Verteidigung nicht zu Wort kommt und somit nachgerade darauf angewiesen ist, sich auf anderen Plattformen Gehör zu verschaffen, hat Tobias Riegel auf den Nachdenkseiten sehr treffend herausgearbeitet (7).
Unabhängig von der insofern aktuell wohl nicht unbedingt zu beneidenden Person Wodrags bleibt festzuhalten, dass der oben genannte Fehlschluss im Hinblick auf die Gefährlichkeit des Virus Covid-19 nicht nur von den bereits benannten Personen, sondern auch von einer Vielzahl anderen Menschen, darunter und auch gerade Verfassungsrechtlern gezogen wird. Insofern wohl lediglich exemplarisch:
Prof. Dr. Christoph Möllers (Humboldt-Universität Berlin): „Dazu gehört es auch, nicht zu kleinkariert mit der Bewertung politischer Entscheidungen umzugehen, die zur Abwendung einer existenziellen Krise geboten sein können“ (8).
Professor Dr. Carsten Bäcker (Universität Bayreuth): „Es geht, in erster Linie, um die Funktionsfähigkeit unseres Gesundheitssystems, und damit um den Schutz von Leib und Leben weiter Teile der Bevölkerung – nicht nur derjenigen, die an Covid-19 erkrankt sind und noch erkranken werden. Abstrakt sind diese Gegengründe äußerst gewichtig; die Bedrohungslage besteht auch sehr konkret und ist in der Summe der durch die rasante Verbreitung des Virus bedrohten Personen schwerwiegend. Nach den Erfahrungen in anderen Ländern dürfte die Prognose hoher Zahlen schwerer Verläufe bis hin zum Tod überdies nahezu sicher sein“ (9).
Dazu, und dies de facto noch viel relevanter, wird diese Sichtweise aber vor allem auch nach wie vor von der weit überwiegenden Mehrheit der sogenannten Entscheidungsträger, sei es in Parlamenten, Behörden oder auch in Gerichten geteilt. Wenn aber schon eine mutmaßlich unzutreffende Prämissensetzung, nämlich einer unbedingten Gefährlichkeit des Virus Covid-19 erfolgt, hat nahezu zwingend hieraus auch eine verfehlte (verfassungs-)rechtliche Schlussfolgerung zu resultieren.
Diese falsche Ausgangsbasis liegt aber nun wieder darin begründet, dass gerade von den benannten „seriösen“ wie auch von den sonstigen Massenmedien eine Szenario erzeugt wurde und täglich mit neuer Nahrung gefüttert wird, dass, zumindest demjenigen, der sich ausschließlich bis weit überwiegend über diese Quellen informiert, kaum eine andere Möglichkeit lässt, als eine entsprechende Gefahreneinordnung vorzunehmen.
Mit welcher zumindest Nachlässigkeit wenn nicht sogar eher Skrupellosigkeit (soll nicht fehlender Intellekt als Begründungsansatz herangezogen werden) in der Diskussion um den Umgang mit dem Virus von diesen medialen Akteuren Fakten bis zur Unkenntlichkeit verdreht werden, kann an dem oben genannten Artikel exemplarisch nachvollzogen werden, wenn in diesem die Autorin Christina Bernd umstandslos davon auszugehen scheint, das Virus Covid-19 als solches bereits eine tödliche Gefahr für mehr oder weniger alle darstelle, womit die getroffenen Schutzmaßnahmen automatisch als alternativlos und als in jeder Hinsicht gerechtfertigt suggeriert werden – und dies alles unter Absehung von deren höchstwahrscheinlich kaum beherrschbaren Konsequenzen: den noch unübersehbaren gesellschaftlichen Verwerfungen mit ihren individuell und kollektiv wirkenden Traumatisierungen (10) im Verlauf eines mehr oder weniger vollständigen wirtschaftlichen Zusammenbruchs (11).
Ob dreiste manipulative Absicht oder stromlinienförmiges Eintauchen in einen nicht hinterfragbaren Mainstream: der ohnehin verunsicherte Leser wird nicht zu kritischer Reflexion der Lage angeregt, sondern in seiner Verunsicherung bestätigt und gefangen gehalten – und zwar zunächst ganz unabhängig von Bildungsstand oder gesellschaftlichem Ansehen.
Auch wenn der Artikel Frau Berndts bereits vor einem Monat erschienen ist, dürfte er in seiner Machart weiter exemplarisch für eine Vielzahl von Berichterstattungen aus den Mainstreammedien stehen, so dass diesem Treiben hier mit einem kleinen Kammerspiel begegnet werden soll, das die Darstellungen und Vorwürfe der „Wissenschaftsredaktuerin“ (12) im Setting einer Gerichtsverhandlung kritisch untersucht und seziert. Wir sind gespannt, was von der Anklage der „seriösen Medien“ übrig bleibt:
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RUBIKON: Im Gespräch: „Wir klagen an!“ (David Jungbluth und Jens Lehrich)
In einer Klage gegen die Maskenpflicht stellt der Jura-Professor David Jungbluth klar, dass die Corona-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz eine „veritable Unverschämtheit“ ist.von Jens Wernicke
Ist die allgemeine Maskenpflicht rechtens? Nein, denn sie verstößt in vielfacher Weise gegen das Grundgesetz und setzt unveräußerliche Grundrechte außer Kraft. In einer am Mittwoch eingereichten rund 50-seitigen Klage zerlegt Jura-Professor David Jungbluth jene Passagen der Rechtsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz, die die Maskenpflicht regeln. In der Klage wird deutlich: In dem Bundesland sind mit Stand 9. Mai 2020 gerade einmal 0,028 Prozent der Bürger angeblich mit Covid-19 infiziert. Rubikon veröffentlicht die nachahmenswerte Klage im Volltext.

