Freitag, 17. April 2020

Leopoldina

Ich habe mir das Dokument der Leopoldina mal angeschaut und ein paar Thesen daraus zusammengestellt:
Zahlen und Daten
  • die bisher stark symptomgeleiteten Datenerhebungen führen zu einer verzerrten Wahrnehmung des Infektionsgeschehens → man braucht eine Kenntnis des aktuellen Infektionsstatus der Bevölkerung und eine Quantifizierung der Infektionsprozesse, um darauf eine Modellierung der epidemiologischen Entwicklung zu ermöglichen
  • ein substantieller Teil der infizierten Population ist kaum bis nicht erkrankt → daher führen die bisher stark symptomgeleiteten Erhebungen zu einer verzerrten Wahrnehmung des Infektionsgeschehens
  • Sterblichkeitsraten, die das Verhältnis der an COVID-19 Verstorbenen zur Anzahl der Neuinfizierten quantifizieren,müssen auf der Basis aller Infizierten bzw. der Gesamtbevölkerung berechnet werden und nicht nur auf der Basis der registrierten Erkrankten
  • die Anzahl von an COVID-19 Verstorbenen muss ins Verhältnis gesetzt werden zu der Anzahl der in einem vergleichbaren Zeitraum in einer äquivalenten Altersgruppe an anderen Erkrankungen Verstorbenen
  • zur Bewertung der Krankheitsverläufe müssen bei der Registrierung von Neuerkrankten unbedingt deren Risikofaktoren (Alter, Vorerkrankungen, Lebensstil wie Rauchen, etc.) standardisiert, elektronisch und zentral erfasst werden
  • eine repräsentative Stichprobe kann das erforderliche Datenaufkommen deutlich verringern → durch repräsentative Testungen kann der reale Anteil Infizierter, Erkrankter, Verstorbener und immuner Personen ermittelt werden
  • um Risiken realistisch einschätzen zu können, müssen absolute Zahlen durch aussagekräftige Vergleiche ergänzt werden → die selektive Präsentation ausgewählter absoluter Zahlen erhöhen die subjektiv erlebte Bedrohung und erschweren den Blick auf die tatsächlichen Risiken
  • die Daten in Echtzeit in die laufenden Anpassungen dynamischer Modelle einfließen lassen → verlässliche Prognosen ermöglichen und die Wirksamkeit politischer Maßnahmen überprüfbar machen
  • Ziel ist es, die Entwicklung der Pandemie über 1 bis 2 Wochen vorherzusagen und die erwartete Effektivität von Maßnahmen vor deren Anwendung zu vergleichen
  • differenzierte Einschätzung der Risiken ermöglichen durch eine kontextbezogene Einordnung der Daten → Daten zu schweren Krankheitsverläufen und Todesfallzahlen in Relation zu denen anderer Erkrankungen setzen
  • die als „Shutdown“ bezeichneten Maßnahmen basieren teilweise auf Annahmen ohne ausreichende Wissensbasis → viele wissenschaftliche Fragen zu den Risiken von COVID-19 sind angesichts der unzureichenden Datenlage noch ungeklärt
  • die Maßnahmen müssen durch empirische Erhebungen überprüft, hinsichtlich ihrer Kosten und Nutzen bewertet und nachjustiert werden
  • die Vorhersagbarkeit muss durch verständlich dargebotene Information gesteigert werden → Menschen können erheblich besser mit Risiken umgehen, wenn sie angemessen informiert werden (Risiken werden als besonders bedrohlich beurteilt, wenn sie als unbekannt, außergewöhnlich und unfreiwillig eingeschätzt werden)
Viele Dimensionen
  • vielfältige Perspektiven → die staatlich verordneten Maßnahmen ziehen Einschränkungen anderer Rechtsgüter nach sich, diese müssen in einer Gesamtabwägung mit eingezogen werden
  • erst die Einbeziehung der Nebenfolgen macht die ganze Komplexität der Abwägung kollidierender Güter deutlich:
    • die Mehrdimensionalität des Problems anerkennen
    • die Perspektiven von unterschiedlich Betroffenen und unterschiedlich Gefährdeten berücksichtigen
    • die jeweiligen Abwägungsprozesse offenlegen und entsprechend kommunizieren
  • die aktuell stark auf COVID-19-Patienten konzentrierte Versorgung darf nicht zu einer Unterversorgung anderer Erkrankter führen
  • anderweitig Erkrankten sind durch die Maßnahmen u.U. einer Gefährdung ausgesetzt, wenn ihr Zugang zum Gesundheitssystem beeinträchtigt wird oder sie aufgrund von Ängsten vor einer Coronavirus-Infektion keine medizinische Versorgung aufsuchen (z.B. psychisch Erkrankte, Patientinnen und Patienten bei denen operativen Eingriffe anstehen, Schlaganfall- und Herzinfarktpatienten, Pflegebedürftige)
  • gesamtgesellschaftliche Risiken → eine Zunahme häuslicher Gewalt und psychischer Erkrankungen durch existentielle Notlagen
  • Komplexität von Risikobewertungen → verschiedene gleichermaßen relevante Risiko-Ebenen existieren nebeneinander, sie akzentuieren zudem unterschiedliche Kosten-Nutzen-Aspekte und müssen unter ethischen Prinzipien bewertet werden
  • entscheidend ist, die Erweiterung der Perspektive zu vollziehen → der Multidimensionalität der Lage Rechnung tragen: Gebot der multidimensionalen Risikobewertung,an Stelle der monothematischen Ausrichtung allein auf das Ziel der Eindämmung der Pandemie
Grundrechte
  • die aktuellen Maßnahmen zur Verlangsamung der Ansteckungen führen gleichzeitig zu einer empfindlichen Schwächung der Zivilgesellschaft → große Bereiche der organisierten Zivilgesellschaft existieren aktuell lediglich in digital geknüpften Netzwerken in geschrumpfter Form
  • Abwägungs- und Entscheidungsprozesse transparent gestalten → Grundrechtseinschränkungen und Schutzziele müssen ständig gegeneinander abgewogen werden
  • die bislang angeordnetenstaatlichen Maßnahmen greifen in eine Reihe von Grundrechten ein→ allgemeine Bewegungsfreiheit und Freizügigkeit, Versammlungs- und Religionsfreiheit, Berufs- und Eigentumsfreiheit
  • entsprechen die Grundrechtseingriffe dem Verhältnismäßigkeitsprinzip? → die Fraglosigkeit des richtigen Zwecks führt nicht automatisch zur Zulässigkeit der ergriffenen Mittel
  • hier lautet die Frage, ob es nicht mildere Maßnahmen gleicher Effektivität gibt → die Grundrechtseingriffe müssen in Maß und Umfang in einem vernünftigen Verhältnis zu Ziel und Zweck der Maßnahmen stehen
  • auch die nicht-intendierten Nebenfolgen der Grundrechtseingriffe berücksichtigen → an anderer Stelle gibt es Einbußen dieser Rechtsgüter, diese bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht ausgeblenden und einem Primat des seuchenpolizeilichen Imperativs opfern
  • das Ausmaß und das Gegeneinander der nationalstaatlichen Machtausübung, Selbstdarstellung und Abgrenzung – bis hin zur Wiederbelebung älterer stereotyper Feindbilder – sind besorgniserregend