Sonntag, 20. September 2020

Schusswaffe

 Auf der Website des SWR werden Fragen zu Corona gestellt und beantwortet. Z.B.:

Das wurde jetzt auf Druck kritischer potenzieller "Patienten" rausgenommen. Aber es stand sechs Monate so drin.


Heute (21.9.20) in den Nachrichten, neues von unserem fürsorglichem Landesherren Söder: 

Zudem soll das Gesundheitsamt der Stadt künftig durch die Bundeswehr unterstützt werden. "Wir werden die Bw bitten, 100 Leute zur Verfügung zu stellen, um die Nachverfolgung zu verbessern."




Die CDC gibt zu, dass es keinen Beweis dafür gibt, dass COVID-19 ein durch die Luft übertragbares Virus ist, und dass sie die Öffentlichkeit die ganze Zeit über irregeführt haben
Veröffentlicht am 25. September 2020


Veröffentlicht am 30. September 2020 >>

Drosten: Kerngesunde in Meldestatistik

Aufsehen erregendes teilt Christian Drosten in einem Interview mit wiwo.de mit. Es steht unter der Überschrift "'Der Körper wird ständig von Viren angegriffen'". Dort ist zu lesen:

»Als in Bergamo Ende März diesen Jahres aber plötzlich eine ganze Reihe von Corona-Fällen auftauchten, entschieden die dortigen Ärzte, alle Patienten und das komplette Krankenhauspersonal auf den Erreger zu testen. Und dazu wählten sie eine hochempfindliche Methode aus, die Polymerase-Kettenreaktion (PCR).

[Wiwo;] Klingt modern und zeitgemäß.

Ja, aber die Methode ist so empfindlich, dass sie ein einzelnes Erbmolekül dieses Virus nachweisen kann. Wenn ein solcher Erreger zum Beispiel bei einer Krankenschwester mal eben einen Tag lang über die Nasenschleimhaut huscht, ohne dass sie erkrankt oder sonst irgend etwas davon bemerkt, dann ist sie plötzlich ein Corona-Fall. Wo zuvor Todkranke gemeldet wurden, sind nun plötzlich milde Fälle und Menschen, die eigentlich kerngesund sind, in der Meldestatistik enthalten. Auch so ließe sich die Explosion der Fallzahlen in Italien erklären. Dazu kommt, dass die Medien vor Ort die Sache unglaublich hoch gekocht haben.

[Wiwo;] Sie meinen, dass die Medien einen Einfluss auf die Meldezahlen haben?

In der Region gibt es kaum noch ein anders Thema in den TV-Nachrichten oder Tageszeitungen. Und auch Ärzte in Krankenhäusern sind Konsumenten dieser Nachrichten. Die überlegen sich dann ebenfalls, dass sie mal ein Auge auf diese bisher auch inItalien sehr seltene Erkrankung werfen müssten. Die Medizin ist nicht frei von Modewellen.

… Das ist hierzulande nicht anders. Berichten "Bild" oder die Abendnachrichten über einen Ausbruch eines bestimmten Virus, steigt die Zahl der Laboruntersuchungen deutlich an. Einfach, weil auch Ärzte dann sensibilisiert sind und gezielt Ausschau halten nach den Erregern, über die berichtet wird.

[Wiwo;] Was wäre Ihrer Meinung nach zu tun?

Es wäre sehr hilfreich, wenn die Behörden in Italien wieder dazu übergehen würde, die bisherige Definitionen der Krankheit einzuhalten. Denn was zunächst interessiert, sind die echten Fälle. Ob symptomlose oder mild infizierte Krankenhausmitarbeiter wirklich Virusträger sind, halte ich für fraglich. Noch fraglicher ist, ob sie das Virus an andere weitergeben können. Das Beraterteam des neuen Gesundheitsministers sollte stärker zwischen medizinisch notwendiger Diagnostik und wissenschaftlichem Interesse unterscheiden.

[Wiwo;] Kann die WHO da nicht steuernd eingreifen?

Die WHO kann nur Empfehlungen zur Fallmeldung geben, aber die sind nicht rechtsverbindlich. Im Falle von Sars hatte sie damals zum Beispiel nur solche Fälle zur Meldung empfohlen, in denen ein Antikörpertest positiv war.

[Wiwo;] Und was heißt das?

Unser Körper wird ja ständig von Viren und Bakterien angegriffen. Sie scheitern aber oftmals schon an Barrieren wie der Haut oder den Schleimhäuten in Nase und Rachen. Dort werden sie erfolgreich abwehrt, bevor sie Unheil anrichten können. Nur gegen solche Krankheitserreger, die unseren Körper ernsthaft befallen, entwickelt die Immunabwehr auch Antikörper. Wenn Antikörper da sind, bedeutet das, der Mensch hat tatsächlich eine Infektion gehabt. Ein solcher Antikörpertest würde die Unterscheidung zwischen wissenschaftlich interessanten und medizinisch relevanten Fällen sehr erleichtern

Ich gestehe: Das Interview wurde im Jahr 2014 geführt. Im Originaltext stehen statt Bergamo Dschidda, statt Corona Mers und anstelle von Italien Saudi-Arabien. Danke an Illa für den Fund!


(Hervorhebungen nicht in den Originalen.)


Corona-transition >>
Veröffentlicht am 30. September 2020 von StS.

Psychologin Daniela Prousa klagt gegen das Robert-Koch-Institut (RKI)

Verwaltungsgericht Berlin weist sämtliche Anträge ab.


Die Psychologin Daniela Prousa, Autorin der deutschlandweit ersten und repräsentativen «Research-Gap-Studie» zu psychischen Schäden durch den Maskenzwang (wir berichteten), klagt nun gegen das Robert-Koch-Institut (RKI). Die Originalakten liegen der Redaktion vor.

In Ihrem Antrag auf einstweilige Anordnung und Widererwägung an das Verwaltungsgericht Berlin von Anfangs September verlangt Prousa die Richtigstellung von irreführenden Darstellungen und Behauptungen durch das meinungsprägende Institut.

Prousa, die von einer Anwaltskanzlei vertreten wird (Name der Redaktion bekannt), wirft dem Institut in zwei Schriftsätzen mit insgesamt 55 Seiten vor, die SARS Cov-2 Inzidenz fast ausschliesslich als Absolutzahl ohne Bezugsgrösse zur gestiegenen Anzahl von Tests und zur Auswahl der Testgruppen zu berichten. Es käme so zu einer fehlerhaften Risikobewertung, die von den Regierenden kritiklos übernommen und den Corona-Verordnungen zugrunde gelegt würden. Dies sei von grösster Tragweite, da sie 83 Millionen BundesbürgerInnen betreffen.

Ausserdem macht die Klägerin persönliche Rechtsverletzungen durch Corona-Massnahmen geltend, die durch sachlich und wissenschaftlich unhaltbare Informationen des RKI entstanden seien.

Der wörtliche Antrag von Prousa an das Verwaltungsgericht Berlin lautet:

  •   dem RKI sei zu untersagen, bei sinkender bzw. gleichbleibender SARS Cov-2 Positivenquote zu behaupten, die Entwicklung sei «sehr beunruhigend».
  • dem RKI sei zu untersagen, bei einer Positivenrate vom niedrigen Wert von rund 1 Prozent zu behaupten, die Entwicklung sei «sehr beunruhigend».
  •  dem RKI zu untersagen, bei Zusammenfassungen einzig die absolute Anzahl der positiven SARS Cov-2 Testresultate darzustellen, bzw. die kumulativen Fallzahlen oder die Inzidenz ohne Nennung der Positivenquote und des starken Einflussfaktors eines bedeutsamen Testanstiegs auf die absoluten Zahlen zu nennen.
Das Gericht weist sämtlich Anträge von Prousa ab. Sie sei nicht antragsbefugt, da sie persönlich keine verletzten Rechte geltend mache könne. Die geforderte Dringlichkeit durch die einstweilige Verfügung sei ebenfalls nicht gegeben. Zudem sieht das Gericht die vielen von Prousa glaubhaft dargestellten Beispiele irreführender Berichterstattung als zu wenig bestimmt an. Es sei zum Beispiel nicht deutlich, bis wann genau von einem niedrigen Wert der Positivenrate von rund 1 Prozent auszugehen sei, obschon Prousa diesen Sachverhalt im Schriftsatz klar und gut verständlich beschreibt.

Das RKI sei als Antragsgegner zudem die falsche Adresse, da es keine rechtsfähige Behörde, sondern dem Bundesministerium für Gesundheit als Aufsichts- und oberste Bundesbehörde direkt unterstellt sei. Der Antrag sei deshalb an die Bundesrepublik Deutschland zu richten, so das Gericht.

Meinung der Redaktion: Mit dem letzten Satz wird deutlich, dass die Risikobewertung des RKI in der Coronakrise nicht nur die Meinung des Instituts darstellt, sondern die der Bundesregierung, auch wenn sie noch so zweifelhaft und irreführend sein mag.



 

https://2tulpe30.blogspot.com/2020/05/usa.htmlhttps://2tulpe30.blogspot.com/2020/05/rki.html