Freitag, 5. Juni 2020

Kant

SZ heute, AUGSTEINS WELT

Kant & Co.

Deutschland wird von der Einschläferung der Wirtschaft mitgenommen. Andernorts bringt sie millionenfach den Tod. In Deutschland meint man, der Krise anständig zu begegnen. Das ist provinziell gedacht. Über Moral zu Zeiten von Corona


Das Haus steht in Flammen. Die Feuerwehr rückt an. Alle werden gerettet: der Mann, die Kinder, die Großeltern und sogar der Hund. Alle? Eine fehlt. Obgleich das Gebäude dem Einstürzen nahe ist, rennt der Mann todesmutig in das Inferno, und es gelingt ihm, seine schon ohnmächtige Frau in Sicherheit zu tragen. Sie kommt zu Bewusstsein und flüstert, von Liebe erfüllt: „Dass du das für mich getan hast!“ Ihr Mann antwortet: „Aber Schatz, das hätte ich doch für jede und jeden getan.“

  Unter Kennern gilt dieser Witz als der beste Einwand gegen Immanuel Kants universalistische Moral, der zufolge alle Menschen gleiche Achtung verdienen. So muss die Ehefrau mit dem Wissen weiterleben, dass ihr Mann nach dem kategorischen Imperativ gehandelt hat. Er ist ihr nicht als einem geliebten Wesen zur Hilfe gekommen, sondern als einer Schutz verlangenden Person. In der Welt der Pflichten zählt sie nicht mehr, als jeder x-beliebige andere Mensch. Das Grundgesetz mit seinem ersten Artikel – „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ – atmet Kants Geist. Entsprechend hat die Bundesregierung ihre Politik gestaltet: Wie Covid-19 lebt und sich verbreitet, ist immer noch unklar. Gewiss ist: Das Virus geht an den meisten jungen und gesunden Menschen ohne große Malaise vorbei, bringt indes Alte und Kranke in Lebensgefahr. Man hätte Letzteren raten können, etliche Wochen lang zu Hause zu bleiben. Weil das diskriminierend gewesen wäre, hat man stattdessen das gesamte Gesellschaftsleben und die Wirtschaft auf das Notwendige reduziert.

  Immer neue alarmierende Meldungen von regierungsnahen Virologen hatten den stabilisierenden Effekt, dass eine Mehrheit der Bundesbürger die Maßnahmen für angemessen hält. Sobald es aussah, als könne die Krise demnächst halbwegs überwunden sein, haben neue Expertisen die Angst wach gehalten. Und weil die meisten Menschen mit dem Leben nicht spielen, beugen sie sich in die amtlichen Vorgaben. Diese Art von Gehorsam wird „Solidarität“ genannt. Nach dem Holocaust und viel verlogenem Gerede der Mörder, sie hätten ja bloß Befehle ausgeführt, mögen die meisten Deutschen lieber solidarisch sein als lediglich gehorsam. Das ist fein und für den Zusammenhalt der Gesellschaft nützlich.

  Die „Einschränkungen“ haben ihren Preis. Kleine Kinder aus so genannten bildungsfernen Elternhäusern werden es schwerer haben, ordentlich lesen und schreiben zu lernen. Das Bruttosozialprodukt und das Steueraufkommen erleben enorme Einbußen. Der Staat nimmt Schulden in einer Höhe auf, wie früher vornehmlich „linke“ Ökonomen es für unbedenklich hielten. Gemeinwesen werden kulturell verarmen, weil der Laden um die Ecke, Gaststätten und Theaterchen nicht wieder auf die Füße kommen. Das finden 370 Gewerbetreibende – darunter viele Gastronomen – nun zwar nicht diskriminierend, wohl aber unfair. Gemeinsam haben sie in diversen Bundesländern eine Klage angekündigt. Ihre Anwälte argumentieren, das Infektionsschutzgesetz (das bisher in der juristischen Klamottenkiste ruhte) kenne zwar „den Anspruch“ von Infizierten, nicht aber den von Gesunden. Die 370 Unternehmer fordern Entschädigung. Wolfgang Schirp, Spezialist für Bank- und Kapitalmarktrecht, greift auf einen Satz aus dem Polizeirecht zurück: Er und Kollegen berufen sich auf einen „Entschädigungsanspruch des unschuldig in Anspruch genommenen Nichtstörers“. Zwei Dinge an dem Satz sind bemerkenswert: Er ist glasklar, wurde nämlich im 19. Jahrhundert formuliert, als Juristen um allseits verständliche Gesetze bemüht waren. Außerdem impliziert die Berufung auf diesen Satz, dass die Anwälte die Maßnahmen gegen Covid-19 nicht in Abrede stellen.

  Freunde des Grundgesetzes sind in Sorge: Die Aussetzung bürgerlicher Freiheiten ohne Federlesen könnte ins Repertoire der Exekutive aufgenommen werden. Viele Medien taten diese Sorge als unbegründet ab und monierten, die Bedenkenträger begäben sich in die schlechte Gesellschaft von Rechtsradikalen und Verschwörungstheoretikern. Weitgehend Konsens ist hierzulande: Man sei der Krise gut und anständig begegnet. Dass Deutschland nun anderen EU-Staaten beistehen muss, deren „Shutdown“ sie viel schwerer trifft, wird hingenommen. Eurobonds, die effektiv gewesen wären, um miesen Spekulationen auf den internationalen Finanzmärkten einen Riegel vorzuschieben, wollte man nicht: Damit hätte man sich nämlich ernsthaft verpflichtet. Stattdessen gibt es die Zusage von Fördergeld für den Wiederaufbau, was der deutschen Exportwirtschaft nutzen wird. Man meint, für alle das Beste zu tun.

  Immanuel Kant wäre angetan? Nein, das wäre er nicht. Die deutsche Corona-Berichterstattung ist auf die Heimat fixiert, sodann dreht sie sich um die EU. Wenig ist davon zu erfahren, was der globale Shutdown in anderen Ländern bedeutet: In Asien und Afrika wird mit Millionen Hungertoten gerechnet, da Tagelöhner keine Arbeit mehr finden. Arme Staaten haben kein Geld mehr für die Vorsorge gegen Malaria, Tuberkulose und andere endemische Krankheiten.

  Die Deutschen und ihre Medien geben sich recht zufrieden. Moralisch im Sinn von Kant ist diese Haltung aber nicht. Kants Universalismus gilt für alle Menschen auf der Welt. In seinem Sinn gibt es hierzulande keinen Grund, zu frohlocken und zu denken: „Ist doch halbwegs glimpflich abgegangen. Was unsere Staatsschulden angeht: Irgendwer wird dafür schon aufkommen; was die Einzelhändler angeht: Schade. Hauptsache, Menschen wurden gerettet“. Nein, Kant fände es wohlfeil, so zu reden. Das weltweite Sterben wegen des Shutdown hat schon begonnen. Deutschland steht sich gut, weil es ein reiches Land ist. Reichtum verschafft alles mögliche, aber nicht Tugend.

Dr. FRANZISKA AUGSTEIN


http://www.rolf-kron.de/


'Alle Modelle sind ihrem Wesen nach falsch, aber einige sind nützlich' - und einige gefährlich...


Eine Gruppe deutscher Wissenschaftler (Kuhbandner 2020  - noch preprint, also nicht abschließend wissenschaftlich bewertet) hat sich noch einmal eingehend mit den Behauptungen der Göttinger Studie (Dehning 2020) befasst und kommt zu dem wenig zweideutigen Schluss:
"Neither of the governmental interventions could have had any effect on the virus spread because the number of new infections declined much earlier than estimated in their study. Furthermore, they ignore direct empirical evidence showing that the adopted countermeasures did have very low or even no effects. Taken together, we consider the study of Dehning et al. […] as seriously flawed."
Keine der staatlichen Interventionen konnte irgendeinen Einfluss auf die Verbreitung des Virus gehabt haben, da die Zahl der Neuinfektionen viel früher zurückging, als in ihrer Studie geschätzt wurde. Darüber hinaus ignorieren sie direkte empirische Belege dafür, dass die ergriffenen Gegenmaßnahmen nur sehr geringe oder gar keine Auswirkungen hatten. Zusammenfassend betrachten wir die Studie von Dehning et al. [...] als ernsthaft fehlerhaft
Die Autoren der Göttinger Studie gingen von den Zahlen der Johns Hopkins Universität und eigenen Spekulationen über z.B. Meldeverzögerungen in Deutschland aus, wogegen Kuhbandner et al. hier die veröffentlichten Zahlen und Annahmen des RKI verwendet, wie auch z.B. die Verlaufskurve der ominösen RKI-Reproduktionszahlschätzung. Bringt man beides zusammen, entsteht die hier unter B aufgeführte Graphik (A zeigt die Konstruktion von Dehning):



Diese Analyse der RKI-eigenen Zahlen unter konsequenter Berücksichtigung der RKI-eigenen Annahmen und Behauptungen beweist einmal mehr die vollständige Wirkungslosigkeit der in Deutschland ergriffenen lockdown-Maßnahmen auf das Infektionsgeschehen von COVID-19.

Mit dem oben aufgeführten Zitat beschrieb der britische Statistiker George Box das Wesen mathematischer Modellierungen - der im Titel zu findenden Zusatz drängt sich auf, betrachtet man die aktuelle Modellierung des Max Planck-Instituts an der Uni Göttingen (Dehning 2020), die hier im Spiegel praphrasiert wird (Spiegel 16.05.2020).
Die Autoren behaupten, mittels komplexer mathematischer Modellierungen nachweisen zu können, dass alle drei in Deutschland vorgenommenem Einschnitte in wesentliche Grundrechte der Bevölkerung
    09.03. - Verbot von Großveranstaltungen
    16.03. - Schulschließungen
    26.03. - Kontaktsperre
eindeutige Auswirkungen auf die Ausbreitungszahlen von COVID-19 in Deutschland gehabt hätten. Leider ignorieren die Wissenschaftler dabei grundlegende Fakten zur Pandemie, so dass die falschen Grundannahmen in ihrem Modell zwangsläufig zu einem falschen Ergebnis führen müssen.

Hauptprobleme der vom RKI gemeldeten Fallzahlen

  1. Grundsätzlich bleibt das Hauptproblem, dass die in Deutschland erhobenen Fallzahlen unverändert nicht repräsentativ für die Gesamtbevölkerung sind. Dennoch sind sie die einzige vom RKI zur Verfügung gestellte Datengrundlage und wir  lassen im Folgenden diesen existentiellen Schwachpunkt der Epidemiologie in Deutschland (gemeint sind hier der entstehende bias der Daten und das RKI) unberücksichtigt.
  2. Ein weiterer bias entsteht, weil weder das RKI, noch die oben genannte Studie die im März kontinuierlich steigende Zahl der durchgeführten Tests pro Woche berücksichtigt - allein dadurch ist schon ein relevanter Anteil der vermeintlichen Zunahme von Fällen erklärbar, was das RKI weiß (und öffentlich auf der Pressekonferenz einräumt), aber geflissentlich ignoriert. Die Erhöhung der Testzahlen führt unberücksichtigt zu einer Verzerrung (bias) von R hin zu fälschlich hohen Werten (gut erklärt auf Quarks.de vom 05.05. unter "Häufige Fehler")

Das Problem des Ansteckungszeitpunktes

Das RKI versucht mittels seines "nowcasting", aus den Fallzahlen des jeweiligen Tages auf den Ansteckungszeitpunkt zurückzuschließen und erstellt daraus die entsprechenden Kurven für den Infektionsverlauf:



Aus dieser mathematischen Modellierung schätzt (!) das RKI dann die so genannte Reproduktionszahl, die seit dem 14.05. um eine "geglättete" Variante (in der Graphik in Orange) ergänzt wird:



Das RKI wies auf seiner Sonder-Pressekonferenz zur neue "R_7Tage" noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass diese (wie auch die alte Reproduktionszahl) die Ansteckungsdynamik beschreibt, die etwa "1,5 Wochen", also vereinfachend 10 Tage zuvor gegolten hätte.

Überträgt man diese Annahme des RKI auf den Verlauf von R, zeigt sich:
  • der Umkehrpunkt von R lag etwa zwischen dem 09.03. und 11.03.
  • die Ansteckungsrate von COVID-19 in Deutschland ist demnach ab etwa dem 01.03. rückläufig - 10 Tage vor den ersten ergriffenen Maßnahmen
  • alle Maßnahmen des lockdown fielen bereits in die Zeit rückläufiger R-Werte und haben diesen Rückgang nicht mehr nennenswert beeinflusst.
Das Ignorieren dieser beiden zentralen Punkte der Pandemie-Erfassung:
  • die kontinuierliche Erhöhung der Testzahlen gerade in der Zeit, in der die Maßnahmen des lockdowns dekretiert wurden
  •  die zeitliche Verschiebung zwischen Infektionsdynamik und deren Abbildung in der Reproduktionszahl
entwertet jede noch so aufwändige mathematische Modellierung des Max Planck-Instituts und lässt diese in die große Schublade "Zahlenschrott" (Frankfurter Rundschau 16.05.2020) wandern.

https://2tulpe30.blogspot.com/2020/05/usa.htmlhttps://2tulpe30.blogspot.com/2020/05/rki.html