Sonntag, 5. April 2020

Klage

aktualisierte Pressemitteilung der  Fachanwaltskanzlei BAHNER vom 3. April 2020


Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht aus Heidelberg, kündigt Normenkontrollklage gegen die Corona-Verordnung Baden-Württemberg an: Die Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung sind eklatant verfassungswidrig und verletzen in bisher nie gekanntem  Ausmaß  eine  Vielzahl  von  Grundrechten  der  Bürgerinnen  und  Bürger  in  Deutschland.  Dies  gilt  für  alle  Corona-Verordnungen  der  16  Bundesländer.  Insbesondere  sind diese Maßnahmen nicht durch das Infektionsschutzgesetz gerechtfertigt, welches erst vor wenigen  Tagen  in  Windeseile  überarbeitet  wurde.   Wochenlange  Ausgehbeschränkungen  und  Kontaktverbote  auf  Basis  der  düstersten  Modellszenarien  (ohne  Berücksichtigung  sachlich-kritischer  Expertenmeinungen)  sowie  die  vollständige  Schließung  von  Unternehmen und Geschäften ohne jedweden Nachweis einer Infektionsgefahr durch diese Geschäfte und Unternehmen sind grob verfassungswidrig.  Denn die vorliegenden Zahlen und Statistiken zeigen, dass die Corona-Infektion bei mehr als  95  %  der  Bevölkerung  harmlos  verläuft  (oder  vermutlich  sogar  bereits  verlaufen  ist) und  somit  keine  schwerwiegende  Gefahr  für  die  Allgemeinheit  darstellt. 
Dringend  in  den Blick  zu  nehmen  sind  demgegenüber  die  Risikogruppen  der  alten  Menschen  und  der Menschen  mit  Vorerkrankungen  (ca.  4,5  %  der  Bevölkerung):  Diese  Menschen  sind durch geeignete Maßnahmen sowohl der Regierung als auch der Risikogruppen selbst zu schützen:  Etwa  durch  Schleusen  vor  den  Altenheimen,  durch  Aufklärung  der  Übertragungswege  (nur  durch  Tröpfcheninfektion),  durch  Hygienemaßnahmen  und  Abstandsregelungen  sowie  insbesondere  durch  eigenverantwortliche  Schutzmaßnahmen  dieser gefährdeten  Menschen  selbst  in  den Wochen  der  Epidemie.  Das  medizinische  Personal in Kliniken, Arztpraxen, Altenheimen und Pflegediensten ist mit sämtlichem notwendigen Material zu versorgen, was der Bundesregierung bis heute nicht gelungen ist! 
Beate Bahner erklärt, dass sie bis zum Bundesverfassungsgericht gehen werde:  Denn die von der Regierung getroffenen radikalen Maßnahmen der Ausgangs- und Kontaktverbote  für  83  Millionen  Menschen  und  die  Lahmlegung  nahezu  der  gesamten  Wirtschaft über viele Wochen sind weder durch die Entwicklung der Zahlen, noch durch Studien,  noch  durch  bisherige  Erfahrungswerte  gerechtfertigt. 
Die  wirklich  notwendigen Maßnahmen hingegen sind noch immer nicht umgesetzt,  wie die  vielfältigen  Klagen aus Kliniken,  Altenheimen und  Arztpraxen  zeigen. Es  braucht ferner mehr Tests bei denjenigen  Menschen,  die  viel  Kontakt  mit  der  Risikogruppe  haben:  Dies  sind  die  Pflegekräfte sowie  die  Familienmitglieder  einschließlich  der  Kinder,  die  ihre  alten  Angehörigen  besuchen  wollen.  Dringend  zu  testen  sind  die  Mitarbeiter  der  Supermärkte,  die  täglich  mit hunderten Menschen Kontakt haben. 
Es  braucht  ferner  Stichproben  bei  der  Bevölkerung, um  die  tatsächliche  (vermutlich  um ein  vielfaches  höhere)  Zahl  der  Infektionen  und  damit  den  tatsächlichen  (vermutlich  um ein  vielfaches  geringeren)  Prozentsatz  der  schweren  und  schwersten  Erkrankungen  des Corona-Virus  zu ermitteln. Der Anteil des tödlichen Verlaufs von Covid19  wurde von Experten  mit  lediglich  0,1  %  ermittelt  (dies  ist  eine  Person  von  1000  Infizierten  und  damit vergleichbar  mit  einer  schweren  Grippe-Epidemie). 
Es  braucht  vor allem  dringend  die Obduktion  der  an/mit  Corona  verstorbenen  Menschen, um  festzustellen,  woran  diese meist  alten  Menschen  mit  meist  vielen  Erkrankungen tatsächlich  verstorben  sind. 
Es braucht ferner eine redliche Darstellung der Todeszahlen, weil nämlich täglich etwa 2500 Menschen  sterben,  davon  täglich  etwa  900  Menschen  in  Pflegeheimen.  In  Deutschland sterben jährlich 900.000 Menschen! Es braucht somit endlich ein korrektes wissenschaftliches Vorgehen und eine korrekte Information der Menschen! 
Insbesondere  muss  der  Bundesgesundheitsminister  Spahn  endlich  diejenigen  –  bislang versäumten - Maßnahmen ergreifen, zu denen sein Ministerium ganz aktuell in der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes verpflichtet wurde: Die sofortige Sicherstellung der Versorgung  mit  notwendigen  Medizinprodukten,  Labordiagnostik,  Hilfsmitteln  sowie  die Versorgung  mit  Gegenständen  der  persönlichen  Schutzausrichtung  und  Produkten  zur Desinfektion! 
Der seit 70 Jahren einmalige Shutdown, zu dem das Infektionsschutzgesetz ausdrücklich nicht  berechtigt,  verletzt  in  gravierender  Weise  das  verfassungsrechtliche  Prinzip  der Verhältnismäßigkeit  und  die  verfassungsrechtliche  Pflicht  des  Staates  zum  Schutze  der Freiheitsrechte und der Gesundheit der Bürger. Dieses Regierungshandeln zerstört sämtliche Prinzipien unserer Verfassung und unseres Rechtsstaats, den wir noch vor wenigen Monaten mit dem 70-jährigen Bestehen des Grundgesetzes so stolz gefeiert haben. 
Beate Bahner: „Ich bin wirklich entsetzt und will mir nicht vorwerfen müssen, als Rechtsanwältin  nicht  gehandelt  und  den  Rechtsstaat  nicht mit  allen  mir  zur  Verfügung  stehenden Mitteln verteidigt zu haben! Denn die Folgen des Shutdown für die Gesellschaft, die Wirtschaft,  die  Demokratie  und  insbesondere  für  die  Gesundheit  der  Menschen  werden verheerend sein! “
Die Anwältin fordert: Dieser Shutdown muss sofort beendet werden! 
Zur Person: Beate Bahner ist seit  25 Jahren als Rechtsanwältin zugelassen und Inhaberin  der Fachanwaltskanzlei  BAHNER  in  Heidelberg.  Sie  war  dreimal  erfolgreich  vor  dem  Bundesverfassungsgericht mit ihren Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung der Berufsfreiheit. Beate  Bahner  ist  Autorin  von  fünf  medizinrechtlichen  Fachbüchern  und  zahlreichen  Aufsätzen  und  Beiträgen.  Ihr  letztes  Buch  behandelt  das  Thema  „Gesetz  zur  Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“.